Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. ALLGEMEINE VERMIETBEDINGUNGEN (AVMB)


Inhaltsverzeichnis

      1. Geltungsbereich und Inhalt dieser Allgemeinen Mietbedingungen
      2. Zustandekommen des Mietvertrages
      3. Preise, Zahlungsbedingungen und Verzug
      4. Lieferfristen
      5. Lieferung, Versand und Gefahrübergang
      6. Widerrufsbelehrung
      7. Vertragslaufzeit und Kündigung
      8. Annahmeverweigerung/Stornierung durch den Mieter
      9. Weitervermietung
      10. Haftung des Vermieters für Sach- und Rechtsmängel, Schadenersatz
      11. Pflichten und Haftung des Mieters, Rückgabe des Mietgegenstandes
      12. Haftungsausschluss für Inhalte Dritter
      13. Datenschutz
      14. Informationspflichten nach §§ 36, 37 VSBG
      15. Gerichtsstand, anwendbares Recht und salvatorische Klausel

    II. Zusätzlich zu I. geltende Bedingungen für den Verkauf


1. Geltungsbereich und Inhalt dieser Allgemeinen Vermietbedingungen

1.1 Für die durch die Nutzung der Internetseiten unter der URL www.expofair-berlin.de, Kataloge, per eMail, Telefax, Brief oder sonstige Fernkommunikationsmittel begründeten Rechtsbeziehungen zwischen dem Anbieter, der

expofair GmbH, Berlin Kongress-, Ausstellungs- und Festausstattungen

– nachfolgend auch expofair oder Vermieter genannt –

Bessemerstraße 38-42
D-12103 Berlin
Germany

Telefon: +49 (0)30 68 40 86-0
Fax: +49 (0)30 68 40 86-19
eMail: info@expofair-berlin.de
Internet: www.expofair-berlin.de

Geschäftsführer:
Hans-Norbert Gruchmann

Gerichtsstand:
Amtsgericht Berlin – Charlottenburg –
HR B 46412

USt-IdNr.:
DE811448543

und seinen Nutzern

– nachfolgend auch Mieter genannt –

gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Vermietbedingungen in der jeweils gültigen Fassung zum Zeitpunkt des Abschlusses des in Schrift- oder Textform oder mündlich durchgeführten Anmietvorganges. Anmietungen in elektronischer Form oder über das Internet sind ausgeschlossen. Diese Allgemeinen Vermietbedingungen dienen unter anderem auch der Erfüllung gesetzlicher Informations- und Hinweispflichten gegenüber Verbrauchern, soweit dies erforderlich ist. Sämtliche Verbraucherinformationen werden dem Kunden mit den Allgemeinen Vermietbedingungen – nachfolgend auch nur AVMB genannt – nach einer Anmietung zudem auch in Textform (z.B. Brief, Fax, Email) mitgeteilt, soweit dies nach der Rechtsnatur des jeweiligen Vertrages mit einem Verbraucher erforderlich ist. Weiterhin kann der Kunde diese AVMB über das Internetportal des Vermieters beziehen und ausdrucken oder abspeichern. Hierfür markieren Sie bitte diesen Text und speichern ihn auf Ihrem Computer ab bzw. drucken ihn aus. Der Vermieter weist auf die gesondert unter www.expofair-berlin.de/datenschutzerklaerung/ abrufbaren datenschutzrechtlichen Hinweise und die entsprechende Datenschutzerklärung hin.

1.2. Etwaige abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden der expofair werden nicht Inhalt und Gegenstand der Rechtsbeziehungen von Vermieter und Mieter.

1.3. Das Mietangebot des Vermieters richtet sich ausschließlich an gewerbliche Mieter (Unternehmer) mit einer Rechnungs- und Lieferanschrift weltweit, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

1.4. Vertragssprache ist deutsch.

 

2. Zustandekommen des Mietvertrages

2.1. Die Darstellung von Mietgegenständen und ggfls. hierzu vermerkte Preisangaben auf den Internetseiten des Vermieters und/oder in dem körperlich und/oder elektronisch zur Verfügung gestellten Katalog stellt kein verbindliches Angebot des Vermieters auf Abschluss eines Mietvertrages dar, sondern versteht sich freibleibend und ist unverbindlich. Der Mieter soll hierdurch lediglich angeregt werden, ein verbindliches Angebot, gerichtet auf den Abschluss eines Mietvertrages über die von ihm zur entgeltlichen Nutzung bestellten beweglichen Sachen – nachfolgend auch angemietete Ware oder Mietgegenstand genannt – zu den auf den Internetseiten und/oder dem Katalog des Vermieters eingestellten Mietpreisangaben unter Einbeziehung dieser Allgemeinen Vermietbedingungen (AVMB), abzugeben.

2.2. Mit dem Absenden einer Bestellung in Schrift- und/oder Textform erkennt der Mieter ausdrücklich diese Allgemeinen Vermietbedingungen als für das Rechtsverhältnis zwischen ihm und dem Vermieter als allein maßgeblich an.

2.3. Der Vermieter bestätigt den Eingang einer von dem Mieter durchgeführten Anmietung durch Versendung einer Bestätigungs-E-Mail und/oder eines Auftragsbestätigungsschreibens. Eine elektronische Bestellbestätigung stellt noch nicht die Annahme des Vertragsangebotes des Mieters dar. Sie dient lediglich der Information des Mieters, dass das Mietgesuch des Mieters beim Vermieter eingegangen ist.

2.4. Zwischen dem Vermieter und dem Mieter kommt ein Mietvertrag erst zustande, wenn der Vermieter das Mietgesuch des Mieters spätestens durch Lieferung der angemieteten Ware oder durch Zusendung einer gesonderten Auftragsbestätigung innerhalb von 14 Tagen annimmt.

 

3. Preise, Zahlungsbedingungen und Verzug

3.1. Für die entgeltliche Nutzungsüberlassung der angemieteten Ware gelten grundsätzlich die Mietpreise des Vermieters zum Zeitpunkt des Abschlusses des Anmietvorganges durch den Mieter.

3.2. Alle Mietpreise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer ohne die Kosten des Transports bzw. der Versendung an den Erfüllungsort, die gesondert und individuell vereinbart werden.

3.3. Die Zahlung des Mietzinses erfolgt nach Wahl des Kunden per Vorkasse, durch Vorab-Überweisung, Kreditkarte (VISA, Mastercard), per Nachnahme oder gegen Rechnung. Der Vermieter behält sich vor, im Einzelfall einzelne Zahlungsarten auszuschließen. Bei Wahl der Zahlungsart „Kreditkarte“ wird der Mietzins zum Zeitpunkt des Abschlusses des Anmietvorganges auf der Kreditkarte des Mieters reserviert („Autorisierung“). Die tatsächliche Belastung des Kreditkartenkontos erfolgt erst in dem Zeitpunkt, in dem der Mietgegenstand bei dem Vermieter von dem Mieter abgeholt oder auf Wunsch des Mieters an diesen oder einen gesondert vereinbarten Lieferort transportiert/versendet worden ist.

3.4. Der vereinbarte Mietzins ist nach Zustandekommen des Mietvertrages und Zugang einer ordnungsgemäßen Rechnung ohne Abzug und spätestens bei Übergabe der Mietsache an den Mieter zur Zahlung sofort fällig. Eine Zahlung gilt erst dann als geleistet, wenn der Rechnungsbetrag bei dem Vermieter eingegangen ist. Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Mietzins zu verzinsen. Ist der Mieter Verbraucher, fallen Verzugszinsen spätestens nach Ablauf von 30 Tagen nach Zugang des Mietgegenstandes und einer ordnungsgemäßen Rechnung in Höhe von 5 Prozentpunkten und für den Fall, dass der Mieter Unternehmer ist, in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz an. Wechsel oder Schecks werden lediglich nach ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Vermieter als Zahlungsmittel akzeptiert und von diesem nur an erfüllungshalber angenommen. Die Hingabe eines Schecks oder Wechsels gilt erst nach Gutschrift bei dem Vermieter als geleistete Zahlung. Diskont- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Mieters. Für die rechtzeitige Vorlage eines Schecks oder Wechsels übernimmt der Vermieter keine Haftung.

3.5. Unternehmern stehen Zurückbehaltungsrechte an dem Mietzins nur zu, soweit deren Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht, der Gegenanspruch rechtskräftig festgestellt oder vom Vermieter anerkannt worden ist.

 

4. Lieferfristen

4.1. Alle Mietgegenstände, die bei dem Vermieter ab Lager verfügbar sind und nicht vom Mieter ab Lager des Vermieters selbst abgeholt werden, werden nach dem Zustandekommen des Mietvertrages innerhalb individuell vereinbarter Fristen auf den Transport-/Versandweg gebracht.

4.2. Die vereinbarte Lieferfrist beginnt mit Zugang des unwidersprochenen und/oder bestätigten Auftragsbestätigungsschreibens des Vermieters bei dem Kunden.

4.3. Die Lieferfrist verlängert sich ggf. um die Zeit, bis der Mieter dem Vermieter alle Informationen, Angaben und Unterlagen zur Verfügung gestellt hat, die für die Ausführung seines Mietgesuchs notwendig sind.

4.4. Lieferverzögerungen, die durch gesetzliche oder behördliche Anordnungen (z. B. Import- und / oder Exportbeschränkungen) verursacht werden und nicht vom Vermieter zu vertreten sind, verlängern die Lieferfrist entsprechend der Dauer derartiger Hindernisse. Deren Beginn und Ende werden dem Mieter in wichtigen Fällen unverzüglich mitgeteilt.

4.5. Gerät der Vermieter mit der Übergabe des Mietgegenstandes in Verzug, so ist die Verpflichtung zur Leistung von Schadensersatz im Falle leichter Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Durchschnittsschaden begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Mieters auf Schadensersatz bestehen nur, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Vermieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruht.

 

5. Lieferung, Versand und Gefahrübergang

5.1. Teillieferungen durch den Vermieter sind zulässig, soweit dies dem Mieter zumutbar oder nach der Natur des Mietgegenstandes erforderlich ist.

5.2. Die Transport-/Versandart, den Transport-/Versandweg und/oder das mit dem Transport/Versand beauftragte Unternehmen kann der Vermieter auf Kosten des Mieters im Zweifel nach billigem Ermessen frei bestimmen, sofern der Mieter den Vermieter mit dem Transport/Versand nicht beauftragt hat und den Mietgegenstand auch nicht direkt ab Lager des Vermieters auf eigene Kosten abholt. Ist zwischen den Vertragsparteien hierzu keine ausdrückliche Vereinbarung getroffen worden, so gilt im Zweifel als vereinbart, dass der Mieter den Mietgegenstand auf eigene Kosten ab Lager des Vermieters abholt. Soll die Transport-/Versandart, der Transport-/Versandweg und/oder das mit dem Transport/Versand beauftragte Unternehmen vereinbarungsgemäß nach Weisung des Mieters erfolgen, hat dieser die eventuell entstehenden Mehrkosten zu tragen.

5.3. Die Gefahr des Unterganges oder der Verschlechterung des Mietgegenstandes geht auf den Mieter über, sobald ihm dieser nach Transport durch den Vermieter übergeben wird. Erfolgen Transport/Versand auf Weisung und nach Wahl des Mieters oder holt der Mieter den Mietgegenstand direkt ab Lager des Vermieters ab, so geht die Gefahr des Unterganges oder der Verschlechterung des Mietgegenstandes auf den Mieter über, sobald der Mietgegenstand dem Transporteur/Versandunternehmen übergeben worden ist bzw. der Mieter oder seine Erfüllungsgehilfen den Mietgegenstand ab Lager des Vermieters in Empfang genommen hat.

Sofern die Transportverpackung und/oder der darin enthaltene Mietgegenstand bei Übergabe offensichtliche Beschädigungen aufweisen, hat der Mieter dies dem Vermieter gegenüber unverzüglich anzuzeigen. Anderenfalls können Ansprüche des Mieters wegen Nachlieferung des Mietgegenstandes unter Berücksichtigung von Treu und Glauben vom Vermieter abgelehnt werden.

 

6. Widerrufsbelehrung

Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu, wobei Verbraucher jede natürliche Person ist, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann:

6.1. Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen, ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

expofair GmbH Berlin, Kongress-, Ausstellungs- und Festausstattungen

Bessemerstraße 38-42
D-12103 Berlin
Germany

Telefon: +49 (0)30 68 40 86-0
Fax: +49 (0)30 68 40 86-19
E-Mail: info@expofair-berlin.de
Internet: www.expofair-berlin.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder eMail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Sie können das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf unserer Webseite unter www.expofair-berlin.de/widerruf elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z.B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

6.2. Folgend es Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme zusätzlicher Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerrufdieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Wir holen die Waren ab.

Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Mieters vollständig erfüllt ist, bevor der Mieter sein Widerrufsrecht ausgeübt hat.

Ende der Widerrufsbelehrung

 

7. Vertragslaufzeit und Kündigung

Die Vertragsdauer richtet sich nach der vertraglichen Vereinbarung und beginnt mit der Übergabe des Mietgegenstandes an den Mieter. Eine Verlängerung der Mietzeit ist nur nach entsprechender zusätzlicher Vereinbarung mit der Vermieterin möglich.

 

8. Annahmeverweigerung/Stornierung durch den Mieter

Nimmt ein Mieter, der nicht Verbraucher i.S.d. § 13 BGB ist, die angemietet Ware nicht ab oder storniert er die Anmietung, so ist der Vermieter berechtigt, bei einer Stornierung bis zu 4 Wochen vor der vereinbarten Übergabe der Mietsache 20 % des vereinbarten Mietzinses, bis zu 2 Wochen vor der vereinbarten Übergabe der Mietsache 30 % des vereinbarten Mietzinses, bis zu 1 Woche vor der vereinbarten Übergabe der Mietsache 50 % des vereinbarten Mietzinses und innerhalb 1 Woche vor der vereinbarten Übergabe der Mietsache 90 % des vereinbarten Mietzinses als pauschalisierten Schadens- und Aufwendungsersatz zu verlangen, es sei denn, der Mieter weist nach, dass ein Schaden nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist. Im Falle eines außergewöhnlich hohen Schadens behält sich der Vermieter das Recht vor, diesen anstatt des pauschalen Schadenersatzes geltend zu machen.

 

9. Weitervermietung

9.1. Der Mieter ist ohne ausdrückliche schriftliche Erlaubnis des Vermieters weder zu einer Weitervermietung noch zu einer sonstigen Gebrauchsüberlassung an Dritte berechtigt.

9.2. Der Mieter, der Unternehmer ist, tritt dem dies annehmenden Vermieter mit Abschluss des Mietvertrages für den Fall der erlaubten Weitervermietung oder Gebrauchsüberlassung die ihm gegen den Dritten zustehenden Ansprüche, insbesondere Mietzinsansprüche und Schadenersatzansprüche, nebst Pfandrechte bis zur Höhe des vereinbarten Mietzinses zur Sicherheit ab.

 

10. Haftung des Vermieters für Sach- und Rechtsmängel, Schadenersatz

10.1. Ist der Mieter Verbraucher, so gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften. Ist der Mieter Unternehmer, so gilt folgendes:

10.2. Ein Schadenersatzanspruch des Mieters für anfängliche Mängel an dem Mietgegenstand (§ 536 a BGB) beschränkt sich zunächst darauf, nach Wahl des Vermieters eine dem Mietgegenstand gleichwertige Ersatzlieferung vorzunehmen oder den Mangel zu beseitigen. Ist dem Vermieter die Ersatzlieferung oder Beseitigung des Mangels unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Mieters an der fristgemäßen Nutzung des Mietgegenstandes nicht möglich, haftet der Vermieter nach den gesetzlichen Bestimmungen. Etwaige Schadenersatzansprüche des Mieters sind mit Ausnahme der Haftung für Leib, Leben und Gesundheit in dem Fall einfacher Fahrlässigkeit auf die Höhe des vereinbarten Mietzinses beschränkt.

10.3. Tritt ein Mangel an dem Mietgegenstand erst nach Übergabe an den Mieter auf, beschränkt sich die Haftung des Vermieters zunächst auf seine Verpflichtung, nach seiner Wahl eine dem Mietgegenstand gleichwertige Ersatzlieferung vorzunehmen oder den Mangel zu beseitigen. Ist dem Vermieter die Ersatzlieferung oder Beseitigung des Mangels unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Mieters an der fristgemäßen Nutzung des Mietgegenstandes nicht möglich, sind die Ansprüche des Mieters auf Nachlieferung des Mietgegenstandes oder Minderung des Mietzinses beschränkt. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz sind ausgeschlossen.

10.4. Die Rechte des Mieters für das Fehlen der Tauglichkeit des Mietgegenstandes für den vertragsgemäß vorausgesetzten Gebrauch sind auf das Recht zur Minderung des Mietzinses und die vorzeitige Kündigung des Mietvertrages beschränkt.

10.5. Mit Ausnahme der Haftung des Vermieters für wesentliche Vertragspflichten sowie eine Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sind weitergehende Ansprüche des Mieters – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen, soweit vorstehend nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Der Vermieter haftet nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Mieters. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt nicht, sofern der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Vermieters, auf Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, Leistungsverzug, Unmöglichkeit, oder Ansprüchen nach §§ 1, 4 des Produkthaftungsgesetzes beruht.

10.6. Eine selbständige Garantie für die Mangelfreiheit und die Freiheit des Mietgegenstandes von Rechten Dritter wird von dem Vermieter nicht übernommen.

 

11. Pflichten und Haftung des Mieters, Rückgabe des Mietgegenstandes

11.1. Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand und vom Vermieter erhaltenes Zubehör sorgsam zu behandeln und alle zu seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch maßgeblichen Bestimmungen, insbesondere die Pflegeanleitungen des Vermieters, zu beachten. Darüber hinaus ist der Mietgegenstand und erhaltenes Zubehör angemessen aufzubewahren und vor Fremdeinflüssen sachgerecht zu schützen.

11.2. Dem Mieter ist es untersagt, den Mietgegenstand und vom Vermieter erhaltenes Zubehör zu anderen Zwecken als dem bestimmungsgemäßen Gebrauch zu nutzen. Ebenso unzulässig ist die Veränderung, Umbildung oder Vermischung des Mietgegenstandes und vom Vermieter erhaltenes Zubehör mit anderen beweglichen oder unbeweglichen Sachen des Mieters oder Dritten.

11.3. Der Untergang oder die Verschlechterung des Mietgegenstandes und vom Vermieter erhaltenes Zubehör ist dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Mieter schuldhaft die unverzügliche Anzeige, haftet er dem Vermieter auf Ersatz des dadurch eintretenden Schadens.

11.4. Am letzten Tag der Mietzeit hat der Mieter den Mietgegenstand und vom Vermieter erhaltenes Zubehör an den Vermieter zurückzugeben. Ist dies dem Mieter wegen Untergang oder Verschlechterung des Mietgegenstandes und/oder des vom Vermieter erhaltenen Zubehörs nicht möglich und hat er vor Übergabe des Mietgegenstandes keine angemessene Sachversicherung abgeschlossen, haftet er dem Vermieter auf den Wert der Wiederbeschaffung oder die Kosten der Wiederherstellung, soweit die Wiederherstellung möglich, zweckmäßig und dem Vermieter nach der Beschaffenheit des Mietgegenstandes und/oder des vom Vermieter erhaltenen Zubehörs zumutbar ist.

Für bloße Beschädigungen an der Mietsache haftet der Mieter dem Vermieter für die Kosten der fachgerechten Reparatur, soweit diese möglich ist, die Tauglichkeit der Mietsache zu ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch durch die Reparatur nicht beeinträchtigt und die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigen.

11.5. Eine stillschweigende Verlängerung der Mietzeit i.S.d. § 545 BGB ist ausgeschlossen. Für jeden angefangenen Tag der verspäteten Rückgabe hat der Mieter eine pauschalisierte Nutzungsentschädigung in Höhe von 10 % des vereinbarten Mietzinses zu leisten, es sei denn der Mieter weist nach, dass ein Schaden nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist. Für den Fall eines außergewöhnlich hohen Schadens behält sich der Vermieter das Recht vor, diesen geltend zu machen.

 

12. Haftungsausschluss für Inhalte Dritter

Soweit von der Internetseite des Vermieters auf Webseiten Dritter verwiesen oder verlinkt worden ist, übernimmt der Vermieter keine Gewähr und Haftung für die Richtigkeit bzw. Vollständigkeit der Inhalte und die Datensicherheit dieser Webseiten. Da der Vermieter keinen Einfluss auf die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen durch Dritte hat, wird dem Mieter empfohlen, die jeweiligen Datenschutzerklärungen des Drittanbieters vor Inanspruchnahme dessen Angebotes gesondert zu prüfen.

 

13. Datenschutz

Der Mieter willigt mit dem Abschluss des Anmietvorganges darin ein, dass durch den Vermieter alle Daten und Informationen, die die Geschäftsbeziehung mit dem Mieter betreffen und zur Abwicklung des Mietverhältnisses notwendig sind, in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), des Telemediengesetzes (TMG) und der Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) in der jeweils gültigen Fassung elektronisch verarbeitet werden dürfen. Die Einhaltung der vorbezeichneten Bestimmungen wird von dem Vermieter insbesondere auch für den Fall zugesichert, dass der Vermieter zur Durchführung und Abwicklung von Verarbeitungsprozessen im Zusammenhang mit dem geschlossenen Mietvertrag Dienstleistungen Dritter in Anspruch nimmt/nehmen muss.

 

14. Informationspflichten nach §§ 36, 37 VSBG

Die Vermieterin ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Zuständige Verbraucherschlichtungsstelle wäre:

Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V.
Straßburger Straße 8
D-77694 Kehl am Rhein

 

15. Gerichtsstand, anwendbares Recht und salvatorische Klausel

15.1. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten und mit juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts wird als Gerichtsstand für alle aus diesem Vertrag sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten, einschließlich Wechsel- und Scheckklagen, Berlin vereinbart. Dem Vermieter ist jedoch unbenommen, auch am Sitz des Mieters zu klagen.

15.2. Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Vermieter und dem Mieter findet unter Ausschluss des UN-Kaufrechts das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Von dieser Rechtswahl ausgenommen sind die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Landes, in dem der Mieter, der Verbraucher ist, seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, da im Geschäftsverkehr mit Verbrauchern innerhalb der Europäischen Union das Recht am Wohnsitz des Verbrauchers anwendbar sein kann, sofern es sich zwingend um verbraucherrechtliche Bestimmungen handelt.

15.3. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Mietvertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

II. ZUSÄTZLICH ZU I. GELTENDE BEDINGUNGEN FÜR DEN VERKAUF


1. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Der Vertragspartner ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übertragen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln.

 

2. Lieferzeiten

2.1. Die vom Verkäufer genannten Termine und Fristen sind freibleibend, soweit nicht schriftlich ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

2.2. Lieferverzögerung aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Terminen nicht zu vertreten.

2.3 Diese Lieferverzögerungen berechtigen den Verkäufer, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Lieferfrist hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

2.4. Unrichtige bzw. unvollständige Angaben entbinden den Verkäufer von jeder Einhaltung von Terminvereinbarungen.

3. Gefahrenübergang

3.1. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an den Spediteur übergeben wurde.

3.2. Ware aus Glas muss in Anwesenheit des Fahrers auf Bruch kontrolliert werden.

3.3. Erkennbare Transportschäden werden nur anerkannt, wenn diese sofort beim Empfang der Ware festgestellt und auf dem Anlieferschein vermerkt werden.

3.4. Beschädigungen der Verpackung müssen auf dem Frachtbrief bzw. auf dem Übergabeschein vermerkt werden.

3.5. Die Ware muss auch bei äußerlich unbeschädigter Verpackung innerhalb von 3 Tagen ab Zustellung auf Transportschäden kontrolliert werden. Eventuelle Schäden sind unverzüglich dem Verkäufer schriftlich zu melden. Spätere Reklamationen werden nicht mehr anerkannt.

 

4. Wandlung und Minderung

4.1. Wandlung oder Minderung des Preises und Nachlieferung kann erst dann verlangt werden, wenn ein Nachbesserungs- oder Nachlieferungsversuch seitens des Verkäufers erfolglos verlaufen ist.

4.2. Echtholz, Echtholzfurniere und Leder sind Naturprodukte. Abweichungen in Farbe, Struktur und Oberfläche sind deshalb möglich. Bei Metallen, insbesondere bei gegossenem und/oder poliertem Aluminium, können Abweichungen in der Oberfläche, die durch den Herstellungsprozess bedingt sind, vorhanden sein.

4.3. Bei Nachbestellungen kann die Modellgleichheit sowie Gleichheit der Farbe, Struktur und Oberfläche nicht garantiert werden. Oben genannte Gründe berechtigen weder zur Annahmeverweigerung durch den Käufer, noch begründen sie einen Anspruch auf Änderung und/oder Rücknahme der Ware.

 

5. Kaufpreise

Die Kaufpreise verstehen sich in EUR zzgl. Gesetzlicher Mehrwertsteuer und Frachtkosten.

 

Zusätzlicher Hinweis:

Lieferfristen / Lieferzeiträume gelten erst mit/ab Eingang der Auftragsbestätigung.

 

Stand: 18.10.2023

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